Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierheilpraxis Bianca Dings

§1 Form
Die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten rechtsverbindlich für alle geschäftlichen Beziehungen der Tierheilpraxis Bianca Dings und deren Klienten. Die Bezeichnung "Klient" steht auch stellvertretend für die Bezeichnungen "Tierhalter", "Tierbesitzer", "Patientenbesitzer" und "Verfügungsberechtigter". Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

§2 Terminvereinbarung und Vertragsschluss
Sobald ein Behandlungstermin per E-Mail, Telefon, Mündlich oder auf dem Postweg bestätigt wurde, gelten die AGB als vertraglich vereinbart. Sollte es bei Hausbesuchen auf Grund von unvorhersehbaren Gegebenheiten wie Stau im Straßenverkehr, Krankheit der Behandlerin oder defekter PKW zu Ausfall oder Verzögerungen kommen, wird der Klient (sofern eine Mobilfunknummer vorliegt) unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Dies gilt im Gegenzug auch für Klienten.

§3 Behandlung
Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen mit der ersten Terminvereinbarung. Die Tierheilpraxis Bianca Dings ist berechtigt, Behandlungsverträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Behandlungen können außerdem durch die Tierheilpraxis Bianca Dings abgelehnt oder abgebrochen werden, wenn diese Gewissenskonflikte auslösen könnten. Zu diesem Zeitpunkt noch ausstehende Honoraransprüche für Erbrachte Leistungen werden dann sofort fällig.
Die Tierheilpraxis Bianca Dings wird den Klienten über möglichen anwendbare Therapieformen samt Vor- und Nachteilen sowie und Berücksichtigung des wirtschaftlichen Aspektes informieren. Die Entscheidung für den einzuschlagenden Behandlungsweg obliegt dem Klienten. Sollte der Klient sich nicht entscheiden können, ist die Tierheilpraxis Bianca Dings befugt, diejenige Therapieform anzuwenden, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entspricht.

§4 Mitwirkungspflicht des Klienten
Der Klient kann zur Mitwirkung zwar nicht gezwungen werden, die Tierheilpraxis Bianca Dings ist aber berechtigt, die Behandlungsverlauf Grund fehlender Compliance des Klienten sofort abzubrechen. Dies gilt auch, wenn der Klient erforderliche Auskünfte bezüglich der Anamnese und Diagnose vorenthält oder lückenhaft erteilt, sowie Therapiemaßnahmen vereitelt oder der Beratungsinhalt an Dritte weitergegeben wird.

§5 Haftung des Klienten
Der Klient haftet für sämtliche Schäden und Folgeschäden, die meine Person, die Praxiseinrichtung und Praxisausrüstung betreffen in voller Höhe und unmittelbar. Der Klient hat sowohl für seine Person als auch für das in der Behandlung befindliche Tier eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

§6 Haftung der Tierheilpraxis Bianca Dings
Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind, somit laut BGB zulässig, grundsätzlich ausgeschlossen. Heilversprechen werden nicht abgegeben sowie keine Fernbehandlungen durchgeführt. Diese sind gesetzlich unzulässig bzw. verboten.

§7 Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Tierheilpraktikerin hat Anspruch auf Honorar für die erbrachten Leistungen. Grundsätzlich werden alle Leistungen gegen Überweisung auf das in der Rechnung genannte Girokonto oder gegen Barzahlung (Klient erhält eine Quittung als Zahlungsnachweis) erbracht. Rechnungsbeträge sind umgehend nach Erhalt zur Zahlung fällig. Das Zahlungsziel beträgt ab Rechnungsdatum 10 Tage ohne Abzug. Der Zahlungsverzug setzt sofort nach Überschreitung der Zahlungsfrist ein und wird nur einmal angemahnt. Erfolgt dann die fällige Zahlung nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird unverzüglich und ohne weitere Benachrichtigung das Mahnverfahren in Anspruch genommen. Vermittelt die Tierheilpraxis Bianca Dings Leistungen Dritter an den Klienten, ist die Tierheilpraxis Bianca Dings berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Leistungen als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen.

§8 Daten
Der Klient wird hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass seine angegebenen Daten auf Grund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung in der Tierheilpraxis Bianca Dings in der Kartei gespeichert werden. Der Klient verzichtet hiermit auf gesonderte Benachrichtigung nach dem Bundesdatenschutz. Dem Klienten steht eine Einsicht in die Kartei nicht zu. Er kann die Kartei auch nicht herausfordern. Die Tierheilpraxis Bianca Dings kann auf Grund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kartei verpflichtet werden, z. B. bei meldepflichtigen Verdachtsdiagnosen oder persönlichen Angriffen gegen die Tierheilpraxis Bianca Dings oder dessen Behandler. Fordert der Klient einen Auszug aus der Kartei, erstellt diesen die Tierheilpraxis honorarpflichtig. Originale werden kopiert und mit einem Vermerk versehen, dass sich die Originale in der Tierheilpraxis Bianca Dings befinden. Die Karteikarten werden 10 Jahre in der Tierheilpraxis aufbewahrt bzw. nach dem Tod des Tieres vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn sich Anhaltspunkte dafür finden sollten, dass diese Kartei noch für Beweiszwecke in Frage kommen könnte.

§9 Salvatorische Klausel
Sollten nur einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise Rechtswirksamkeit erlangen, so bleibt die Rechtsgültigkeit aller anderen enthaltenen Bestimmungen hiervon unberührt.

§10 Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort ist die Tierheilpraxis Bianca Dings in Schleswig-Holstein. Bei Hausbesuchen ist der Erfüllungsort der Wohnsitz des Klienten bzw. des Aufenthaltsortes des Tieres (z. B. Reitstall). Gerichtsstand ist für beide Parteien das Amtsgericht Lübeck.

Hamburg, den 01.03.2011